Suchen:
Englisch PDA-Version Textversion Kontakt Login Impressum

Fachkraft für Arbeitssicherheit muss Stabsstelle bekleiden

Gericht bestätigt erneut die betriebliche Positionierung der Fachkraft für Arbeitssicherheit.


Eine leitende Fachkraft für Arbeitssicherheit muss unmittelbar dem Leiter eines Betriebs fachlich und disziplinarisch unterstellt sein. Der Arbeitgeber ist nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (§ 8 Abs. 2 ASiG) dazu verpflichtet, diese betriebliche Hierarchie im Unternehmen herzustellen. In der Rechtsprechung wurde diese Vorgabe bestätigt (vgl. etwa Urteil des Landesarbeitsgericht Köln, Az: 10 (1) Sa 1231/02). Nun ist auch durch das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden, dass auch im Bereich der öffentlichen Verwaltung die leitende Fachkraft für Arbeitssicherheit eine Stabsstelle bekleiden muss (Urteil vom 15. Dezember 2009, Az: 9 AZR 769/08). Das oberste deutsche Arbeitsgericht betonte den "strukturprägenden Grundsatz" der Stabstelle der Fachkraft für Arbeitssicherheit und hob ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg auf. > Mehr dazu

Alle Jahre wieder...

Bei Weihnachtsfeiern stehen nur Mitarbeiter unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.


Wiesbaden, 8. Dezember 2009. Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung deckt auch betriebliche Veranstaltungen wie Betriebsausflüge und Weihnachtsfeiern ab. Versichert sind allerdings nur Betriebsangehörige - nicht aber mit eingeladene Familienmitglieder und Gäste. Darauf macht die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) aufmerksam. > Mehr dazu

Retter auf dem Spielplatz

Unfallversicherungsschutz gilt auch für minderjährigen Nothelfer.


Wiesbaden, 19. August 2009. Wer auf einem Spielplatz in Absprache mit der Mutter einem Kind hilft und sich dabei verletzt, kann unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fallen. Das hat das Landessozialgericht entschieden (Az. L 15 U 37/08 vom 27. Januar 2009). Es bestätigte damit eine Entscheidung des Sozialgerichts Düsseldorf (Az. S 16 U 150/06 vom 15. Januar 2008). > Mehr dazu

Bei Jobsuche unfallversichert

Wege sind Teil der versicherten Arbeitsvermittlung durch Bundesagentur für Arbeit.


Wiesbaden, 19. August 2009. Wer sich auf Aufforderung der Bundesagentur für Arbeit bei einem möglichen Arbeitgeber vorstellt, ist auf diesem Weg gesetzlich unfallversichert. Das gilt auch, wenn es zunächst nicht zum Abschluss eines Arbeitsvertrages kommt und der Arbeitsuchende noch mal hingeht, um Arbeitspapiere nachzureichen. > Mehr dazu

Arbeitunfall unbedingt dokumentieren

Arbeitgeber und Arzt müssen Unfall bestätigen können.


Wiesbaden, 26. Oktober 2007. Ein Arbeitsunfall muss beim Arbeitgeber und beim Arzt dokumentiert werden. Andernfalls erhält ein Arbeitnehmer keine Entschädigungsleistungen. Diese Auffassung vertreten die Richter des Sozialgerichts Gießen. > Mehr dazu

Grillfest mit Folgen

Sturz beim Grillfest kann Arbeitsunfall sein.


Wiesbaden, 26. Oktober 2007. Ein Sturz bei einem Grillfest kann ein Arbeitsunfall sein. Bei dem Grillfest muss es sich dann aber um eine so genannte „betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung“ handeln. > Mehr dazu

Pflichtmitgliedschaft bestätigt

Gesetzliche Unfallversicherung bleibt Pflicht.


Wiesbaden, 3. April 2007. Die gesetzliche Unfallversicherung bleibt für Unternehmer Pflicht. Das Bundessozialgericht hat die Klage eines Betriebes aus Baden-Württemberg gegen die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft abgewiesen. > Mehr dazu

Unfall mit Privat-Pkw bei Dienstfahrt

Arbeitgeber nicht verantwortlich


Wiesbaden, 8. Dezember 2006. Bei Betriebsfahrten mit dem Privatwagen haften Mitarbeiter für Unfälle, die auf den Zustand des Wagens zurückzuführen sind. > Mehr dazu

Ab auf die Piste?

Kein gesetzlicher Unfallschutz beim Skifahren


Wiesbaden, 1. Dezember 2006. Fährt ein Arbeitnehmer mit seiner Betriebssportgesmeinschaft zum Skifahren und verletzt sich dabei, ist er nicht gesetzlich unfallversichert. > Mehr dazu

Keine Verletztenrente nach Raserei

Anerkennung als Wegeunfall, aber keine Rente.


Wiesbaden, 27. November 2006. Zwar können Verkehrsunfälle auf dem Weg von oder zur Arbeit auch dann als Wegeunfälle anerkannt werden. Eine Verletztenrente steht dem Unfallverursacher jedoch dann nicht zu. Das hat der 3. Senat des Hessischen Landessozialgerichts entschieden. > Mehr dazu

Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen

Bei 5-Tage-Woche Anspruch auf fünf weitere Tage.


Wiesbaden, 22. November 2006. Nach § 125 SGB IX, in Kraft seit dem 1. Juli 2001, haben schwerbehinderte Menschen, die in der 5-Tage-Woche arbeiten, Anspruch auf einen bezahlten zusätzlichen Urlaub von fünf Arbeitstagen im Urlaubsjahr. > Mehr dazu

Haftung auch für Fehler anderer Personen

Auswahl „kompetenter“ Experten reicht nicht.


Wiesbaden, 3. November 2006. Ein Bauunternehmer beauftragt einen SiGe-Koordinator, der auf der Baustelle eine ungesicherte Leiter übersieht. Bei einer Baustellenbesprechung erleidet ein Mitarbeiter der Bauherrenschaft bei einem Sturz von dieser Leiter schwere Verletzungen. Die Richter des OLG Celle urteilten, dass sowohl der Bauunternehmer als auch der SiGe-Koordinator haften, da eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht unmittelbar gegenüber dem Geschädigten vorliegt. > Mehr dazu

Teure Sucht

Brandschaden durch brennende Zigarette: Muss Mitarbeiter zahlen?


Wiesbaden, 2. November 2006. Eine noch brennende Zigarette, hat in einem Büro einen Schaden von 100.000 Euro verursacht. Die Firma sah das Verhalten des Mitarbeiters als grob fahrlässig an, zog vor Gericht und forderte Schadenersatz. Muss der Arbeitnehmer zahlen? > Mehr dazu

Sehnenscheidenentzündung als Berufskrankheit

Grundsatzurteil des Verwaltungsgerichts Göttingen


Wiesbaden, 9. Oktober 2006. Bei Arbeit->br>nehmern, die überwiegend am Computer arbeiten, kann eine Sehnenscheidenent-
zündung als Berufskrankheit anerkannt werden. Das haben die Richter am Verwaltungsgericht Göttingen in einem Grundsatzurteil (Az: 3 A 38/05 vom 22. August 2006) entschieden. Die Voraussetzung ist, dass durch ständiges Arbeiten mit der Computermaus die Erkrankung für die Arbeit typisch und das Risiko im Vergleich zur übrigen Bevölkerung besonders hoch ist. > Mehr dazu

Rente für Arbeitsunfall auf Ibiza

Bundessozialgericht kehrt damit von seiner früheren, anders lautenden Rechtssprechung ab.


Bei einem Arbeitsunfall eines Deutschen in einem anderen EU-Staat gelten dieselben Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente wie für einen Arbeitsunfall in Deutschland. Das haben die Richter am Bundessozialgericht (BSG) am 8. Dezember 2005 mit Hinweis auf die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der EU entschieden. Mit diesem Urteil ist das BSG von seiner früheren, anders lautenden Rechtsprechung abgekehrt. > Mehr dazu

BGH-Urteil zur Vergütung von Kfz-Sachverständigen

Gutachten über Kfz-Unfallschaden ist Werkvertrag, bei dem der Auftraggeber die übliche Vergütung schuldet.


Der Bundesgerichtshof hatte in zwei Fällen darüber zu entscheiden, welche Vergütung Kfz-Sachverständigen für die Erstellung von Gutachten über Kfz-Schäden gegenüber ihren Auftraggebern zusteht. In beiden Fällen wurde weder eine Vergütung bei Auftragserteilung vereinbart noch bestand eine Taxe im Sinne von § 632 Abs. 2 BGB. Eine übliche Vergütung im Sinne von § 632 Abs. 2 BGB war nach Auffassung der Berufsungsgerichte nicht feststellbar. Diese waren daher davon ausgegangen, dass die Sachverständigen nach §§ 316, 315 BGB berechtigt gewesen seien, die Höhe der ihnen zustehenden Vergütung nach billigem Ermessen zu bestimmen. > Mehr dazu

Strafe für Ermüdungsfall

Speditionsunternehmer ist für die Folgen eines Verkehrsunfalls durch Lenkzeitüberschreitung verantwortlich.


Wiesbaden, 6. April 2006. Ein Unternehmer, der seinen Betrieb so organisiert, dass die angestellten Fahrer regelmäßig die zulässigen Lenkzeiten überschreiten und deswegen fahruntüchtig am Straßenverkehr teilnehmen, setzt allein dadurch eine wesentliche Ursache für den Tod Dritter, wenn einer seiner Fahrer übermüdet einen Verkehrsunfall mit tödlichem Ausgang verschuldet. > Mehr dazu

Hautkrebs als Berufskrankheit

Jahrelange Strahlung am Arbeitsplatz wird als krankheitsverursachend anerkannt.


Wiesbaden, 22. November 2005. Nach jahrelanger Strahlung am Arbeitsplatz kann Hautkrebs als Berufskrankheit gelten. Dies entschieden die Richter am Sozialgericht Dortmund. In dem konkreten Fall hatte ein 62-jähriger Schlosser aus dem Siegerland seit 1963 Schweißerarbeiten verrichtet. Er war der beim Schweißen entstehenden Strahlung von UV, IR und sichtbarer Strahlung ausgesetzt, wobei in der Regel unzureichende Schutzkleidung getragen wurde. > Mehr dazu

Kein Schmerzensgeld

Arbeitnehmer hat nach einem Arbeitsunfall grundsätzlich keinen Anspruch auf Zahlungen.


Wiesbaden, 22. November 2005. Ein Arbeitnehmer hat nach einam Arbeitsunfall grundsätzlich keinen Anspruch auf Zahlung von Schmerzensgeld durch seinen Arbeitgeber oder einen Kollegen. So entschieden die Richter am Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz. Einzige Ausnahme: Es liegt eine vorsätzliche Verletzung vor. Die Tatsache, dass Arbeitgeber bzw. Kollegen eine Gefahrenquelle geschaffen haben, die später zu dem Unfall führte, reicht nach Meinung der Richter nicht aus. > Mehr dazu

Fahrtunterbrechung ohne Schutz

BG muss nicht zahlen, wenn Versicherter beim Imbissbuden-Stopp verunglückt.


Wiesbaden, 22. November 2005. In der gesetzlichen Unfallversicherung wird der Versicherungsschutz bereits dann unterbrochen, wenn der Versicherte private Zwecke verfolgt, die mit dem versicherten Heimweg nicht übereinstimmen. Die Unterbrechung dauert so lange, bis der Weg mit dem ursprünglichen Ziel wieder aufgenommen wird. > Mehr dazu

Fachkraft für Arbeitssicherheit gehört zum Stab

Fachkraft darf nicht organisatorisch und disziplinarisch einem Abteilungsleiter unterstellt werden.


Wiesbaden, 22. November 2005. Das Arbeitssicherheitsgesetz geht grundsätzlich von dem Modell einer sicherheitstechnischen Stabsstelle im Betrieb aus. Damit steht es nicht im Einklang, wenn die Fachkraft für Arbeitssicherheit organisatorisch und disziplinarisch einem Abteilungsleiter unterstellt wird. > Mehr dazu


Login




 

VDSI in Europa

Unsere Partnerschaften mit anderen europäischen Verbänden für Experten im Arbeits- und Gesundheits-schutz. Mehr dazu

GQA

| Bild: |
Die Gesellschaft für Qualität im Arbeitsschutz mbH (GQA) ist eine unabhängige Gesellschaft des VDSI.  Mehr dazu

SV-Liste

Suchen Sie einen Sachverständigen? Viele VDSI-Mitglieder sind als Sachverständige tätig. Eine Übersicht über Ansprech-
partner und Bestellgebiete finden Sie ab sofort hier.