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08.Jan.2010

"Chancen überwiegen"


"Chancen überwiegen"

Was Fachkräfte für Arbeitssicherheit über die DGUV Vorschrift 2 wissen sollten.


Herr Arnold, wie ist der aktuelle Stand zur DGUV Vorschrift 2? Wann wird die Vorschrift voraussichtlich in Kraft treten?
Der Fachausschuss Organisation des Arbeitsschutzes der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung – kurz FA Org – hat sich mehrere Jahre mit der Erarbeitung eines neuen Entwurfs für die bisherige BGV A2 befasst. Im FA Org sind das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, die Länder, die Sozialpartner, der Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte und der VDSI vertreten. Der FA Org hat eine Neufassung der Vorschrift vorgelegt, die im Grundsatzausschuss Prävention und in der Präventionsleiterkonferenz abgestimmt worden ist. Im November 2009 hat die Vertreterversammlung der DGUV dem Entwurf zugestimmt. Das Stellungnahmeverfahren durch die Unfallversicherungsträger läuft noch bis zum April 2010. Innerhalb dieses Zeitraums werden redaktionelle Änderungen in den Entwurf eingearbeitet. Im Anschluss kann dann eine Vorgenehmigung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erteilt werden. Ziel ist es, die DGUV Vorschrift 2 bis Oktober 2010 mit den Ländervertretungen abzustimmen, so dass diese spätestens zum 1. Januar 2011 in Kraft treten muss, da sonst eine „ungeregelte“ Situation eintritt.

Das vollständige Interview steht im passwortgeschützten Mitgliederbereich zur Verfügung. Darin schildert Dieter Arnold unter anderem, welche wesentlichen Änderungen durch die DGUV Vorschrift 2 zu erwarten sind, wie der VDSI den vorliegenden Entwurf beurteilt und wie sich Fachkräfte für Arbeitssicherheit auf die neue Situation vorbereiten können.

Weitere Informationen:
  • Gemeinsame Stellungnahme des VDSI, des Verbandes Deutscher Betriebs- und Werksärzte und der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin zur DGUV Vorschrift 2
  • VDSI-Pressemitteilung zur DGUV-Vorschrift 2
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