Wann darf ich mich Sicherheitsingenieur nennen?
Laut Arbeitssicherheitsgesetz muss ein Sicherheitsingenieur „(...) berechtigt sein, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen und über die zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben erforderliche sicher-heitstechnische Fachkunde verfügen“. (§7 Abs. 1 ASiG). Beide Kriterien (die Berufsbezeichnung Ingenieur und die sicherheitstechnische Fachkunde) müssen also erfüllt sein, um sich Sicherheitsingenieur nennen zu dürfen. Für die notwendige sicherheitstechnische Fachkunde ist eine spezielle Ausbildung erforderlich, die bei einem staatlichen oder berufsgenossenschaftlichen Ausbildungsträger absolviert werden kann. Eine jahrelange Berufserfahrung in einer eventuell vergleichbaren Tätigkeit reicht nicht aus.
Wer ist Ingenieur?
Wer die Berufsbezeichnung Ingenieur führen darf, dokumentiert das Hoch- oder Fachhochschulabschlusszeugnis. Eindeutig ist der Fall, wenn der Abschluss mit einer Diplom-Ingenieur-Urkunde verbunden ist. Alle anderen Fälle regeln die jeweiligen Ingenieurgesetze der Bundesländer.
Geschützer Titel
Die Berufsbezeichnung Ingenieur ist in Deutschland geschützt, das heißt, die Berechtigung, den Titel zu führen unterliegt strengen Anforderungen. Praktisch kann heute nur noch derjenige Ingenieur werden, dem eine technische Hochschule/Universität, eine Gesamthochschule, eine Fachhochschule oder eine Berufsakademie auf Grund einer Hochschul-prüfung einen Diplom-, Bachelor-, Master- oder Magistergrad verliehen hat.