Ursprünglich für 2017 angekündigt, ist das neue Mutterschutzgesetz (MuSchG) seit 1. Januar 2018 in Kraft. Bisherige Regelungen für schwangere und stillende Frauen stammten i.W. aus dem Jahr 1952.
Das „Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium“ ist nun zeitgemäß, verständlicher und übersichtlicher gefasst. Die bisherige „Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchArbV)“ wurde integriert.
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